Die Kosten für diese Untersuchungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen,
bitte sprechen Sie uns an.
Gesundheitsuntersuchung
Ab 18 Jahren können Frauen und Männer eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung in Anspruch nehmen. Zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 35. Lebensjahr
haben sie auf diesen Gesundheits-Check einmalig Anspruch. Dabei sind Blutuntersuchungen bei Versicherten unter 35 Jahren nur bei entsprechendem Risikoprofil durchzuführen, eine Urinuntersuchung
ist nicht vorgesehen.
Ab dem vollendeten 35. Lebensjahr haben gesetzlich Versicherte jetzt alle drei Jahre Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung. Zuvor galt der Anspruch alle zwei
Jahre.
Diese Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten (Check-up-Untersuchungen) beinhalten:
Hautkrebsfrüherkennung
Ab dem 35. Lebensjahr sollte alle zwei Jahre eine Hautkrebsfrüherkennung
durchgeführt werden. Hierzu gehört:
Früherkennung von Bauchaorten-Aneurysmen für Männer
Seit dem 01.01.2018 kann bei Männern ab dem 65. Lebensjahr eine Früherkennungsuntersuchung
für Bauchaorten-Aneurysmen durchgeführt werden. Hierzu gehört:
Krebsvorsorge beim Mann
Ab dem 45. Lebensjahr sollten Männer jährlich eine Untersuchung zur
Krebsvorsorge durchführen lassen. Hierzu gehört:
Darmkrebsfrüherkennung und Vorsorgedarmspiegelung
Bei auffälligen Stuhltests besteht der Anspruch auf eine Abklärungskoloskopie.