Vorsorgeuntersuchungen der gesetzlichen Krankenkassen

Die Kosten für diese Untersuchungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen,

bitte sprechen Sie uns an.

 

Gesundheitsuntersuchung

Ab 18 Jahren können Frauen und Männer eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung in Anspruch nehmen. Zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 35. Lebensjahr haben sie auf diesen Gesundheits-Check einmalig Anspruch. Dabei sind Blutuntersuchungen bei Versicherten unter 35 Jahren nur bei entsprechendem Risikoprofil durchzuführen, eine Urinuntersuchung ist nicht vorgesehen. 

 

Ab dem vollendeten 35. Lebensjahr haben gesetzlich Versicherte jetzt alle drei Jahre Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung. Zuvor galt der Anspruch alle zwei Jahre.

 

Diese Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten (Check-up-Untersuchungen) beinhalten:

  • eine Anamnese
  • eine körperliche Untersuchung
  • eine Urinuntersuchung (nicht bei Versicherten zwischen 18 und 35 Jahren)
  • eine Blutuntersuchung (Nüchternzucker, Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyzeride). Wenn ein entsprechendes Risikoprofil vorliegt, haben Versicherte zwischen 18 und 35 Jahren auch Anspruch auf diese Blutuntersuchung.
  • Überprüfung des Impfstatus
  • ärztliche Beratung und Aufklärung

 

Hautkrebsfrüherkennung

Ab dem 35. Lebensjahr sollte alle zwei Jahre eine Hautkrebsfrüherkennung
durchgeführt werden. Hierzu gehört:

  • eine sorgfältige Untersuchung der gesamten Hautoberfläche,
  • bei der Sie vollständig entkleidet sind
  • ein Beratungsgespräch

 

Früherkennung von Bauchaorten-Aneurysmen für Männer
Seit dem 01.01.2018 kann bei Männern ab dem 65. Lebensjahr eine Früherkennungsuntersuchung
für Bauchaorten-Aneurysmen durchgeführt werden. Hierzu gehört:

  • ein Aufklärungsgespräch
  • eine Ultraschalluntersuchung der Bauchaorta
  • ein Beratungsgespräch (bei auffälligem Befund)

 

Krebsvorsorge beim Mann

Ab dem 45. Lebensjahr sollten Männer jährlich eine Untersuchung zur
Krebsvorsorge durchführen lassen. Hierzu gehört:

  • eine kurze körperliche Untersuchung
  • eine Tastuntersuchung der Prostata durch den Enddarm
  • ein Beratungsgespräch

 

Darmkrebsfrüherkennung und Vorsorgedarmspiegelung

  • Ab 50 Jahren Beratung über die Inhalte des Darmkrebs-Früherkennungsprogramms
  • Im Alter von 50 bis 54 Jahren können Frauen jährlich einen immunologischen Test (iFOBT) auf okkulte (nicht sichtbare) Blutspuren im Stuhl durchführen lassen.
  • Ab einem Alter von 50 Jahren haben Männer wahlweise Anspruch auf zwei Früherkennungskoloskopien (Darmspiegelungen) im Mindestabstand von 10 Jahren oder auf einen jährlichen Test auf okkultes Blut im Stuhl (iFOBT).
  • Ab einem Alter 55 Jahren haben Frauen Anspruch auf zwei Früherkennungskoloskopien im Mindestabstand von zehn Jahren. Ab einem Alter 55 Jahren haben Frauen und Männer alle zwei Jahre Anspruch auf einen immunologischen Test (iFOBT), solange noch keine Früherkennungskoloskopie in Anspruch genommen wurde.

Bei auffälligen Stuhltests besteht der Anspruch auf eine Abklärungskoloskopie.